Nachbetreuung

Individuelle Unterstützung für junge Menschen Ambulante Jugendhilfe
Die meisten Herausforderungen, denen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsenwerden begegnen, können sie gemeinsam mit ihren Eltern und Bezugspersonen selbstständig meistern.
Manchmal braucht es aber einen Wegweiser, der neue Denkanstöße gibt, Perspektiven aufzeigt und Hilfestellung im Alltag leistet. Dafür bieten wir ambulante Hilfe an.

Begleiter in ein eigenständiges Leben
Unsere ambulante Jugendhilfe richtet sich an junge Erwachsene, die bereits volljährig sind und aus der stationären Jugendhilfe in eine eigene Wohnung oder in eine betreute Wohngruppe gezogen sind, aber noch Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe benötigen. Wir begleiten und unterstützen sie bei Aufgaben des täglichen Lebens und geben ihnen alle notwendigen Werkzeuge in die Hand, um ihre Ziele zu erreichen.
Mit unserer Unterstützung lernen sie zum Beispiel, Tagesstrukturen einzuhalten und einen eigenen Haushalt zu führen. Ebenso helfen wir bei Behördengängen und bürokratischen Angelegenheiten, vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen, unterstützen bei der Einrichtungsplanung und zeigen berufliche Perspektiven auf.
Kompetenztraining und individuelle Förderung
Die besondere Lebenssituation der Menschen und Familien, die sich uns anvertrauen, erfordert individuelle Unterstützung. Unsere sozialpädagogischen Angebote der ambulanten Jugendhilfe orientieren sich an den Bedürfnissen, der Ausgangslage sowie Problemstellung des Einzelnen und können mehrere Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Gespräche über den Lebensalltag mit dem Ziel, den Alltag selbstständig zu meistern
- Unterstützung beim Umgang mit Belastungen und Krisen
- pädagogische Anleitung, um den eigenen Haushalt zu führen und die Finanzen selbstständig zu verwalten
- Besprechung beruflicher Perspektiven und Unterstützung bei Bewerbungen
- Unterstützung bei der Schaffung einer geschützen Wohnsituation
- gemeinsames Aufsuchen von Beratungsstellen, Behörden und Arztpraxen
Bei der Diagnostik arbeiten wir Hand in Hand mit unseren therapeutischen und medizinischen Partnern.
Ebenso wie bei unserer stationären Betreuung steht den Heranwachsenden bei der ambulanten Jugendhilfe eine feste Vertrauens- und Bezugsperson zur Seite.
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Den rechtlichen Rahmen für die ambulanten Hilfen bildet §30 (Erziehungsbeistand) in Verbindung mit §35a (Eingliederungshilfe) und §41 (Hilfen für junge Volljährige) des SGB VIII. Die wichtigste Voraussetzung, um unsere ambulante Jugendhilfe in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag auf “ambulante Hilfe für junge Volljährige”. Diesen können junge Volljährige beim zuständigen Jugendamt am Wohnort stellen. Die Anzahl und Dauer der Betreuungsleistung sind abhängig vom individuellen Hilfebedarf des jungen Volljährigen und werden mit dem Jugendamt besprochen.
Wir beraten und unterstützen gerne bei der Beantragung.
Finanzierung
Unsere ambulante Jugendhilfe entspricht den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII (§ 34, § 35a und § 41) und wird als Leistung der “ambulanten Hilfe für Volljährige” vom Jugendamt übernommen.
Sie benötigen Unterstützung?
Wir unterstützen junge Menschen dabei, den Mut zu finden, um eine Veränderung zu wagen. Wir zeigen ihnen, wie sie Hilfe annehmen können. Besprechen wir gemeinsam die ersten Schritte!