Wird eine stationäre Betreuung empfohlen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in einer unserer Wohngruppen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen zählen zum Beispiel der spezielle Hilfebedarf des Jugendlichen und die Frage, ob er mit den anderen jungen Menschen in unseren Wohngruppen harmonisieren kann.
Ist das der Fall, laden wir den Jugendlichen ein, uns mit seinen Eltern oder den Sorgeberechtigten zu besuchen, um sich selbst ein Bild von unserer Wohngruppe zu machen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für unsere stationären Hilfen stimmen wir mit allen Beteiligten ab. Halten alle Seiten den Einzug für eine gute Lösung, übernimmt das Jugendamt die Anmeldung bei uns.